Einige Tipps, Maßnahmen und Informationen, wie man sich aktuell aufgrund des Corona-Virus verhalten soll, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
Das neuartige Coronavirus geht um die Welt. Die Zahlen der bestätigten Infektionen und Toten steigen täglich. Die Lage entwickelt sich sehr dynamisch, so dass wir als Unternehmen immer wieder aufgefordert sind, neu darauf zu reagieren. Versorgen Sie sich bitte deshalb regelmäßig mit aktuellen Basisinformationen.
Allgemeine und fundierte Informationen zu SARS-CoV-2 und Covid-19 finden Sie hier:
Übersichtsseite des Robert Koch Instituts
Tagesaktuelle Informationen des deutschen Bundesministeriums für Gesundheit
Übersichtsseite der WHO / Regionalbüro Europa
Informationen zum Umgang der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Unterstützung für Unternehmen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Coronavirus-Update mit Christian Drosten, Leiter der Virologie der Berliner Charité
Einen Überblick zur Stimmung in der Gesellschaft und der Branche erhalten Sie auch auf Social Media und Twitter, mit den aktuellen Hashtags #WirvsVirus, #FlattenTheCurve, #Covid19de, #CoronaVirusDE und #Covid_19 sowie laufend unter #Eventprofs.
Allgemeine Verhaltenshinweise
Hygiene Maßnahmen – wie wird das Virus übertragen?
Wie bei einer Grippe schützen das Einhalten der Husten- und Niesregeln, eine gute Händehygiene sowie Abstandhalten (mindestens 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus. Auf Händeschütteln muss grundsätzlich verzichtet werden. Menschen, die Krankheitszeichen im Bereich der Atemwege haben, sollten in jedem Fall zu Hause bleiben.
Das A und O: Hände waschen
Die Hände sind die häufigsten Überträger von Krankheitserregern. Ca. 80% aller Infektionskrankheiten werden allein über die Hände übertragen. Das Waschen der Hände ist nach dem Toilettenbesuch, dem Niesen, Schnäuzen oder Husten in die Hand, dem Naseputzen, dem Kontakt mit Gefahrstoffen sowie nach dem Kontakt mit Abfällen oder Abfallbehältnissen Pflicht.
Zusätzlich sollte Händewaschen vor der Zubereitung von Speisen, vor und nach dem Essen sowie nach einem Ortswechsel selbstverständlich sein. Für Personen, die Essen oder Getränke für andere zubereiten (egal ob in der Pause für die Kollegin oder als Servicekraft für ein Meeting) gilt zusätzlich Händewaschen und Händedesinfektion vor der Zubereitung oder dem Servieren von Speisen oder Getränken.
Vor der Versorgung von Wunden oder nach dem Kontakt zu Tieren oder Tierfutter gilt ebenfalls die Pflicht zum Händewaschen und zur Händedesinfektion. Das Thema Hygiene im Betrieb wird unter anderem durch die VBG, DGUV und insbesondere die Arbeitsstättenverordnung, das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung geregelt.
Vermeiden Sie, ihr Gesicht zu berühren
Coronaviren werden in der Regel über Sekrete des Atmungstrakts übertragen. Gelangen diese infektiösen Sekrete an die Hände, die dann beispielsweise das Gesicht berühren, könnte auch auf diese Weise eine Übertragung stattfinden.
Oberflächen übertragen das Virus ebenfalls: Wenn eine erkrankte Person hustet und sich Viren über die Luft auf Oberflächen ablagern, können diese von wenigen Stunden bis hin zu mehreren Tage auf diesen Oberflächen überleben. Insbesondere bei Kälte überlebt das Virus länger. Deswegen ist es so wichtig, die Hände aus dem Gesicht zu lassen, da es sich kaum vermeiden lässt, Oberflächen im Alltag zu berühren.
Außerdem ist darauf zu achten, sich regelmäßig und vor allem vor und nach einem Ortswechsel die Hände ausgiebig mit Wasser und Seife zu waschen. Weitere Informationen finden Sie dazu bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Einschränkung der persönlichen Kontakte
Die wesentliche Maßnahme ist, den Kontakt mit erkrankten Personen zu vermeiden. Da man nicht genau weiß, wer erkrankt ist, ist die Folge die Einschränkung jeglicher persönlicher sozialer Kontakte. Dabei geht es um die Reduktion der Ansteckungsgefahr durch größere Distanz zu Anderen.
Kann ich an Meetings und Veranstaltungen teilnehmen?
Alle Meetings sind, sofern möglich, ab sofort via Video-Call abzuhalten. Bitte immer darauf achten, die jeweiligen Meetingteilnehmer darüber zu informieren.
Für Veranstalter gilt: Generell sollten Sie vor jeder Veranstaltung den aktuellen Stand der Behörden-Regelungen überprüfen, ob das Event überhaupt stattfinden darf.
Kann ich auf Dienstreisen gehen?
Von Dienstreisen ist während der Pandemie abzusehen.
Wie verhalte ich mich nach dem Kontakt mit Corona-Patienten?
Personen, die einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Das zuständige Gesundheitsamt kann hier nachgeschlagen werden.
Mitarbeiter, die Kontakt mit einer positiv-bestätigten Person hatten, dürfen erst nach Ablauf der Inkubationszeit von 14 Tagen nach dem letzten Kontakt an den Arbeitsplatz zurückkehren. Während der Inkubationszeit soll – wenn möglich – von zu Hause gearbeitet werden.
Verhalten bei ersten Corona-Symptomen
Eine Corona-Infektion äußert sich durch grippeähnliche Symptome, wie trockenem Husten, Fieber, Schnupfen und Abgeschlagenheit. Auch über Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Durchfall sowie Schüttelfrost wurde berichtet.
Das Robert Koch-Institut empfiehlt Menschen, die Symptome aufweisen und/oder die zuvor in einem Gebiet waren, in dem Covid-19-Fälle vorkamen, einen Arzt anzurufen, z.B. den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 und zu Hause zu bleiben. In Fällen, bei denen eine Infektion mit dem neuen Corona-Virus vermutet wird, wird der Arzt den Patienten isolieren. Wer Kontakt zu einem nachweislich Infizierten hatte, sollte das zuständige Gesundheitsamt anrufen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Coronavirus-Hotline eingerichtet. Die Telefonnummer lautet (030) 34 64 65 100. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) beantwortet im Internet Fragen rund um das neuartige Coronavirus.
Bitte außerdem umgehend Ihren Arbeitgeber informieren. Hier wird dann gemeinsam entschieden, was am besten zu tun ist.
Verhalten bei Quarantäne im eigenen Haus
Solange ein Mitarbeiter nur zum Schutz vor (potentieller) Ansteckung zu Hause und nicht im Krankenhaus isoliert wird (also ohne erkrankt zu sein), muss der Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten.
Was ist bei einer “häuslichen Quarantäne” zu beachten?
Mit wenigen Ausnahmen gelten dieselben Vorsichtsmaßnahmen wie bei anderen schweren Erkältungen:
- Eine Einzelunterbringung in einem gut belüftbaren Zimmer ist vorteilhaft.
- Begrenzung der Kontakte zu anderen Menschen, insbesondere wenn sie einer Risikogruppe angehören. Dazu zählen vor allem Menschen mit einem geschwächten Immunsystem, chronisch Kranke, Ältere und Schwangere.
- Mitbewohner und Familienangehörige sollten sich in der Regel in anderen Räumen aufhalten oder einen Mindestabstand von mindestens ein bis zwei Metern einhalten.
- Regelmäßiges gründliches Händewaschen vor und nach der Zubereitung von Speisen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang. Zum Trocknen am besten Einweg-Papiertücher verwenden.
- Bei Husten oder Niesen auf jeden Fall Mund und Nase mit Einweg-Taschentüchern oder gebeugtem Ellbogen abdecken – und bei Gesellschaft in eine andere Richtung niesen.
- Täglicher Kontakt zu Arzt und Gesundheitsamt, um rasch zu handeln, falls Symptome auftreten sollten.
Verhalten bei Quarantäne im Krankenhaus
Wenn nur der Verdacht auf eine Infektion besteht und die Behörden aus diesem Grund eine Quarantäne anordnen, hat der Arbeitnehmer mangels Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Er hat jedoch unter den Voraussetzungen des § 56 Infektionsschutzgesetz Anspruch auf eine staatliche Entschädigung. Die Entschädigung wird für die ersten sechs Wochen in Höhe des Verdienstausfalls, vom Beginn der siebten Woche an in Höhe des Krankengeldes gewährt.
In den ersten sechs Wochen hat der Arbeitgeber die Entschädigung für die zuständige Behörde auszuzahlen, kann aber bei dieser eine Erstattung beantragen.